Zuzug, Umzug, Wegzug
Sie ziehen nach Bürglen?
Sie möchten eine Adressänderung innerhalb von Bürglen melden?
Sie beabsichtigen, unsere Gemeinde zu verlassen?
Kontakt
Schulhausplatz 6
Postfach
6463 Bürglen UR
Tel. 041 874 10 30
einwohnerkontrolle@buerglen.ch
Schulhausplatz 6
Postfach
6463 Bürglen UR
Tel. 041 874 10 30
stefanie.mueller@buerglen.ch
Abmeldung/Wegzug
Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, melden Sie sich bitte innert 14 Tagen persönlich oder via Online-Schalter bei der Einwohnerkontrolle ab. Wenn Sie sich elektronisch über eUmzug aus der Gemeinde Bürglen abmelden, senden wir Ihren bei uns hinterlegten Heimatschein direkt an die neue Gemeinde.
Für Schweizer Staatsangehörige ist die Abmeldung auch telefonisch möglich.
Für ausländische Staatsangehörige ist die Abmeldung via Online-Schalter nicht möglich.
Bitte bringen Sie bei der Abmeldung am Schalter folgende Unterlagen mit:
- Ausländerausweis
- Preis
- gratis
Adressänderung/Umzug
Wenn Sie innerhalb von Bürglen oder innerhalb eines Gebäudes umziehen, muss dies der Einwohnerkontrolle innert 14 Tagen mitgeteilt werden. Bitte geben Sie uns die neue Adresse, Datum des Mietbeginns, Anzahl Zimmer und Stockwerk der neuen Wohnung sowie den Vormieter bekannt.
Anmeldung/Zuzug
Sind Sie neu nach Bürglen zugezogen? Wir heissen Sie herzlich willkommen!
Damit wir Sie in unsere Register aufnehmen können, melden Sie sich bitte innerhalb von 14 Tagen seit dem Zuzug persönlich oder via Online-Schalter bei der Einwohnerkontrolle an und bringen respektive senden uns folgende Unterlagen:
Schweizer Staatsangehörige (Anmeldung auch telefonisch möglich):
- Heimatschein
- Kopie Familienausweis bzw. Familienbüchlein (verheiratete Personen)
- Kopie Krankenversicherungspolice der Grundversicherung aller zuziehenden Personen
Ausländische Staatsangehörige (Anmeldung via Online-Schalter nicht möglich):
- gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Ausländerausweis aller zuziehenden Personen
- Kopie Geburtsurkunde, Eheschein, Familienausweis oder andere Urkunden
- Kopie Krankenversicherungspolice der Grundversicherung aller zuziehenden Personen
- Kopie aktueller Arbeitsvertrag
- Preis
- gratis
Zugehörige Objekte
Name |
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Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Finanzen, Einwohnerkontrolle | 041 874 10 30 | einwohnerkontrolle@buerglen.ch |