Die Gemeindeversammlung ist die Legislative der Einwohnergemeinde und damit deren höchstes Organ. Sie besteht aus der Gesamtheit der Stimmberechtigten von Bürglen. Diese findet mindestens zweimal jährlich statt. Im April werden dem Souverän nebst anderen Geschäften vor allem die Jahresrechnung des vergangenen Jahrs zur Genehmigung unterbreitet und im November jeweils das Budget für das kommende Jahr. Die Aufgaben und Befugnisse der Gemeindeversammlung regelt die Bürgler Gemeindeordnung.
Sie besuchen unser Webangebot mit einer veralteten Browserversion (z.B. Internet Explorer, veraltete Safari-Version oder andere). Diese Browserversion wird von den Herstellern nicht mehr unterstützt und verursacht Darstellungs- und Sicherheitsprobleme. Bitte wechseln Sie auf einen aktuellen Browser.
Das von Ihnen aufgerufene Formular lässt sich leider nicht darstellen. Sie verwenden eine veraltete Browserversion (z.B. Internet Explorer, veraltete Safari-Version oder andere). Diese Browserversion wird von den Herstellern nicht mehr unterstützt und verursacht Darstellungs- und Sicherheitsprobleme. Bitte wechseln Sie auf einen aktuellen Browser.
Webstatistik
Wir verwenden eine Webstatistik, um herauszufinden, wie wir unser Webangebot für Sie verbessern können. Alle Daten werden anonymisiert und in Rechenzentren in der Schweiz verarbeitet. Mehr Informationen finden Sie unter “Datenschutz“.