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Steuererklärung Fristerstreckung

Die Steuererklärungen sind bis zum 31. März des laufenden Jahrs einzureichen. Sollten Sie diese Frist nicht einhalten können, so stellen Sie bitte vor Ablauf der Einreichefrist ein Gesuch um Fristerstreckung.

Sie können Ihr Gesuch direkt online unter folgendem Link Fristverlängerung online, per E-Mail an steuern@buerglen.ch oder telefonisch unter 041 874 10 32 beantragen.

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