Sind Sie in einer anderen Gemeinde Wochenaufenthalter/Wochenaufenthalterin?
Dann benötigen Sie eine Niederlassungsbescheinigung zum Aufenthalt (Heimatausweis oder Interimsausweis), um sich als Wochenaufenthalter/Wochenaufenthalterin in dieser Gemeinde anzumelden. Hierzu müssen Sie uns die Aufenthaltsadresse sowie die beabsichtigte Aufenthaltsdauer bekanntgeben.
Die Niederlassungsbescheinigung können Sie entweder persönlich, telefonisch oder via Online-Schalter bei der Einwohnerkontrolle bestellen. Sie können die Niederlassungsbescheinigung entweder persönlich am Schalter abholen oder wir stellen sie Ihnen per Post zu.