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Letztwillige Verfügung

Letztwillige Verfügungen (auch Testamente genannt) von Einwohnerinnen und Einwohnern der Gemeinde Bürglen können zur sicheren Aufbewahrung bei der Gemeindeverwaltung hinterlegt werden. Die Verwaltung stellt eine Eingangsbestätigung aus und legt die letztwillige Verfügung in einen Tresor. Gegen Vorweisen der Eingangsbestätigung und/oder eines Ausweises (z.B. Identitätskarte) kann die Verfasserin oder der Verfasser die letztwillige Verfügung jederzeit zum Ändern, Ergänzen oder Vernichten wieder abholen. Im Todesfall ist die letztwillige Verfügung von Amts wegen durch den Gemeinderat den erbberechtigten Personen (gesetzliche und eingesetzte Erben) zu eröffnen. Alle an der Erbschaft Beteiligten erhalten eine Kopie der letztwilligen Verfügung.

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