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Hundesteuer

Meldepflicht Hundehalter

Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer sind verpflichtet, ihren Hund unter Angabe der Chipnummer und der Hunderasse bei der Gemeinde an- und abzumelden. Dies kann entweder persönlich oder via Online-Schalter erfolgen. Jeweils im Frühjahr wird die Hundesteuer in Rechnung gestellt.

 

Gebühren:

Für im Berggebiet gehaltene Hunde je Fr. 30.00
Für im Talgebiet gehaltene Hunde je Fr. 50.00

Blinden-, Armee- und Rettungshunde
(schriftliche Bestätigung notwendig)

Fr. 0.00

Falls Sie keinen Hund mehr haben, bitten wir Sie, uns dies mitzuteilen.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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