Abmeldung/Wegzug
Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, melden Sie sich bitte innert 14 Tagen persönlich oder via Online-Schalter bei der Einwohnerkontrolle ab. Wenn Sie sich elektronisch über eUmzug aus der Gemeinde Bürglen abmelden, senden wir Ihren bei uns hinterlegten Heimatschein direkt an die neue Gemeinde.
Für Schweizer Staatsangehörige ist die Abmeldung auch telefonisch möglich.
Für ausländische Staatsangehörige ist die Abmeldung via Online-Schalter nicht möglich.
Bitte bringen Sie bei der Abmeldung am Schalter folgende Unterlagen mit:
- Ausländerausweis
Preis
Zugehörige Objekte
Name |
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Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Finanzen, Einwohnerkontrolle | 041 874 10 30 | einwohnerkontrolle@buerglen.ch |