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Periodische Nachführung der amtlichen Vermessung

10. Juli 2024

In den Gemeinden Bürglen, Spiringen und Unterschächen werden 2024/25 im gesamten Gemeindegebiet die Daten der amtlichen Vermessung aktualisiert. Mit dieser periodischen Nachführung erhebt das beauftragte Geometerbüro Acht Grad Ost AG, Altdorf alle nicht erfassten nachführungspflichtigen Bestandteile der amtlichen Vermessung. Im Siedlungsgebiet erfolgt die Erhebung mit Begehungen. Dazu müssen die Grundstücke betreten werden. Ausserhalb des Siedlungsgebietes dienen in erster Linie aktuelle Orthophotos und falls nötig Einmessungen vor Ort als Grundlage. Die Kosten für die Aktualisierung meldepflichtiger Objekte (Bauten, Parkplätze etc.) hat die Verursacherin / der Verursacher zu tragen.

In der Gemeinde Bürglen starten die Begehungen im Siedlungsgebiet im Juli 2024. Die Einmessungen vor Ort können bis in Frühjahr 2025 dauern. Aus organisatorischen Gründen können die betroffenen Liegenschaftseigentümerinnen und -eigentümer über den genauen Zeitpunkt der Feldvermessung nicht orientiert werden.

Für Auskünfte steht Ihnen Acht Grad Ost unter Tel. 043 500 43 00 zur Verfügung.

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